Frankfurt – Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Dienstag in Frankfurt einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt. Auch das Regio-Bahnunternehmen Transdev scheiterte in einem zweiten Eilverfahren mit ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik. Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits am Dienstag um 18 Uhr begonnen – schon vor dem Urteil. Im Personenverkehr sollte der Ausstand um 2 Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen.
Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung der Bahn sowie der Transdev am Montag zurückgewiesen und den Streik erlaubt. Die DB drang nicht mit ihrem Argument durch, dass die GDL nach Gründung der Leiharbeitergenossenschaft „Fair Train“ ihre Tariffähigkeit verloren habe.
Der Fahrgastverband Pro Bahn fordert eine zügige Einigung zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft GDL. Als demokratischer Verband stehe man „grundsätzlich hinter dem Streikrecht“, sagte der bayerische Landesvorsitzende und Bundes-Vize von Pro Bahn, Lukas Iffländer, dem BR. Allerdings sei das Verständnis bei drei Tagen schon „etwas bemüht“.
Gut sei, dass die Gewerkschaft GDL den Streik diesmal rechtzeitig angekündigt habe, so Iffländer. Allerdings müsse das „die letzte große Streikrunde“ sein, beide Seiten müssten sich einigen. „Wenn wir Verkehrswende glaubwürdig machen wollen, dann muss das auch bedeuten, dass wir die Bahn zuverlässig und vertrauenswürdig bereitstellen können“, sagte Iffländer. Diese Tarifrunden müssten jetzt zu Ende gebracht werden und in Zukunft „mit weniger Getöse laufen“.