Traunstein – Mit der Beweisaufnahme geht heute in Traunstein der Schmerzensgeldprozess des Missbrauchsopfers Andreas Perr gegen die katholische Kirche weiter. Das vom Landgericht bestellte psychiatrische Gutachten über den Kläger ist allerdings noch nicht fertig. Der Sachverständige werde aber an der Sitzung teilnehmen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Von dem Gutachten erhofft sich das Gericht Aufschluss darüber, „ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war“. Außerdem sind weitere Zeugen geladen, um über die persönliche Entwicklung des Klägers ab dessen elften Lebensjahr auszusagen – dazu sollen, so ist zu hören, die Mutter des Klägers sowie zwei seiner Ärzte gehören. Auch der Kläger selbst soll angehört werden.
Der 39-Jährige fordert vom Erzbistum München und Freising mindestens 300 000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauch. Diesen hat Mitte der 1990er-Jahre der damalige Pfarrer von Garching an der Alz – Pfarrer Peter H. – im Garchinger Pfarrhaus an ihm begangen. Der Betroffene gibt an, das habe ihn völlig aus der Bahn geworfen.
Zu den Beklagten zählen auch der Täter selbst und der inzwischen verstorbene frühere Papst Benedikt XVI., der von 1977 bis 1982 Münchner Erzbischof war. Das Verfahren gegen Letzteren ist nach Gerichtsangaben weiterhin ausgesetzt, da die Erben von Benedikt XVI. noch nicht bekannt seien (wir berichteten). Von den fünf im Testament bedachten Erben von Joseph Ratzinger hat bisher eine Cousine das Erbe ausgeschlagen. Vor Gericht muss geklärt werden, ob Perrs Alkohol- und Drogensucht ursächlich auf den Missbrauch zurückgeführt werden können. Dazu ist ein psychiatrisches Gutachten notwendig. Der Kläger hatte am ersten Prozesstag am 20. Juni 2023 gesagt: „Kindesmissbrauch ist seelischer Mord.“ kna/cm