Neues Waldgesetz: Biker schlagen Alarm

von Redaktion

VON CORNELIA SCHRAMM

München – Über Stock und Stein, querfeldein. So macht Mountainbiken Spaß. Und genau das führt auch zu Konflikten mit Waldbesitzern, etwa entlang der Isarauen oder am Taubenberg im Kreis Miesbach. Das Bundeslandwirtschaftsministerium um Cem Özdemir (Grüne) arbeitet gerade an der Reform des Bundeswaldgesetzes. Schaut das Gesetz am Ende so aus, wie es ein durchgesickerter Entwurf will, könnte sich viel für Biker, aber auch für Reiter, ja sogar für Spaziergänger und Schwammerlsucher ändern.

Schon seit einigen Wochen kursiert der geheime Entwurf im Internet. Seitdem wettern Mountainbiker online darüber und greifen die „Forst-Lobby“ und Naturschutzverbände scharf an. Aber auch Experten beim Deutschen Alpenverein (DAV) und der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB) bereitet er Sorgen – vor allem die Paragrafen 29 und 33.

„Das Betretungsrecht wird massiv eingeschränkt“, sagt Nico Gareis, beim DAV im Ressort Naturschutz und Kartografie tätig. „Der Entwurf geht stark in Richtung des Waldgesetzes, das in Österreich gilt. Dort ist Mountainbiken im Wald prinzipiell verboten – nur auf explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt.“

In der Tat heißt es im Paragrafen 29: „Das Reiten, Fahren mit Kutschen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig.“ Und weiter: „Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade.“

Das stößt vielen Mountainbikern sauer auf. Aktuell herrscht Freizügigkeit im Wald. Denn: Was ein Weg ist, ist nicht genau definiert. Eben alles, was als solcher erkennbar ist. Also auch der für landwirtschaftliche Maschinen oder ein Wildpfad. „Wenn da der Harvester fahren darf, warum nicht wir?“, schimpfen Mountainbiker in diversen Facebook-Gruppen.

Auch Gareis pauschalisiert der Entwurf zu stark: „Er liest sich, als wäre für alle jede Nutzung erst mal verboten, als wäre der Wald gesperrt“, erklärt er auf Nachfrage. „Biker, ja im Prinzip alle Erholungssuchenden, dürften demnach nur auf einzelnen, eigens dafür ausgewiesenen Arealen unterwegs sein.“

Das besorgt auch Heiko Mittelstädt von der DIMB: „Das öffnet willkürlichen Betretungs- und Befahrungsverboten Tor und Tür. Ein Grundbesitzer müsste nicht mal mehr Gründe, wie Naturschutz, zu starkes Nutzeraufkommen oder auch Gefahrenstellen, anführen.“ Erholungssuchende ließen sich nicht aussperren, so Mittelstädt. „Wir brauchen keine Verbote, wir brauchen ein Miteinander. Das neue Gesetz muss alle Nutzer gleichermaßen abholen.“

Heiß diskutiert wird auch Paragraf 33 im besagten Entwurf. Er trägt bereits den Spitznamen „Komoot-Paragraf“ und will das Ausweisen neuer Wege ohne Genehmigung des Waldbesitzers und der zuständigen Behörde verbieten. Jeder, der auf Plattformen wie Komoot, Strava oder Outdoor-Active eigenmächtig neue Trails im Internet veröffentlicht, würde sich strafbar machen. „Könnte schon das Teilen eines Fotos mit GPS-Metadaten einen Verstoß darstellen?“, fragt Mittelstädt. „Und wer würde all die Plattformen mit zig Millionen Nutzern auf solche Wege überprüfen?“, fragt Gareis.

Das aktuelle Bundeswaldgesetz stammt von 1975. Im Vergleich zu damals ist heute allein der Freizeitdruck in den Wäldern ein anderer. Mountainbiken ist ein junger Breitensport. Die geländegängigen Fahrräder werden erst seit Beginn der 1980er-Jahre in Serie produziert. Heute fahren rund 15 Millionen Deutsche Mountainbike, vier Millionen häufig. Dazu kommen die angesagten E-Bikes.

Dass eine Reform da Sinn macht, bezweifeln also weder DAV noch DIMB. „Vor 50 Jahren war der Wald nicht so intensiv genutzt und es gab keine Online-Dienste, die immer neue Trails und Wanderwege ausgewiesen haben“, sagt Gareis. „Wir begrüßen also eine Novellierung und auch eine Lenkung im digitalen Bereich – aber nur, wenn die auch verständlich ist.“

Noch haben die Sportler-Verbände Hoffnung. Das Papier über das sich alle den Kopf zerbrechen, war nie für die Öffentlichkeit bestimmt. Der offizielle Entwurf für das neue Bundeswaldgesetz ist für Frühling angekündigt.

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