Greiling/München – Für Greilings Bürgermeister Anton Margreiter (FWG) hat der Freitag mit einer guten Nachricht begonnen. Er war vor Gericht gezogen, um zu verhindern, dass seiner Kommune Asylbewerber zugewiesen werden. Denn das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hatte angekündigt, die im Kreis ankommenden Asylbewerber entsprechend der Einwohnerzahl auf die Gemeinden zu verteilen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob es dort Unterkünfte gibt oder nicht. Damit sollte der Druck auf die Kommunen erhöht werden, die bis dato keine geeigneten Unterkünfte zur Verfügung gestellt hatten. Greiling wäre eine der ersten Gemeinden gewesen, die diese sogenannte Zwangszuweisung getroffen hätte. Margreiter klagte – und bekam gestern Recht.
Die Zuweisungen von Asylbewerbern sind ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, begründet das Münchner Verwaltungsgericht seinen Eilbeschluss. Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sei Aufgabe des Freistaats, die Gemeinden hätten dabei nur eine Mitwirkungspflicht. Die reiche aber nicht so weit, dass das Landratsamt der Gemeinde Asylbewerber in eigener Zuständigkeit zuweisen dürfe. Dieser Eilbeschluss ist bindend, bis ein Urteil im Hauptverfahren gefallen ist. Das könnte aber noch Monate dauern.
Margreiter ist dankbar für diese Entscheidung. Er habe die Klage im Interesse seiner eigenen Gemeinde eingereicht, sagt er, hoffe aber, dass sie weite Kreise ziehe. Er hofft auf eine Signalwirkung nach oben, die dazu führt, „die Asylpolitik grundsätzlich zu überdenken“.
Wilfried Schober, Sprecher des bayerischen Gemeindetags, geht davon aus, dass es nach dieser Entscheidung nicht bei der einen Klage bleiben wird. Das Urteil decke sich mit der Auffassung, die sein Verband immer vertreten habe. „Die Gemeinden helfen aus Solidarität und nach ihren Möglichkeiten bei der Flüchtlingsunterbringung – aber sie sind nicht der verlängerte Arm des Staates“, betont er. „Die Solidarität geht nicht so weit, dass man ihnen Menschen vor die Rathäuser fahren kann.“ Die Vorgehensweise des Tölzer Landratsamts sei nicht klug gewesen, urteilt er. „Der Staat ist auf das Miteinander angewiesen.“ Der Eilbeschluss sei nun ein herber Schlag.
Landrat Josef Niedermaier (FW) sagte gestern, er sei nicht nur verwundert über die Entscheidung, sondern auch verärgert. „Wir werden ohne eine weitreichende Mitwirkung der Gemeinden sehr schnell keine Menschen mehr unterbringen können. Ich frage mich, wie wir die Aufgabe dann bewältigen sollen. Letztlich werden die Unterkünfte immer in den Gemeinden sein.“ Er wartet nun mit Spannung auf das Urteil der Hauptverhandlung.
Das bayerische Innenministerium zeigte sich von dem Urteil nicht überrascht. „Es entspricht unserer Rechtsauffassung“, betonte eine Sprecherin. Die Flüchtlingsunterbringung sei eine rein staatliche Aufgabe, die Landratsämter könnten die Gemeinden nur zur Mitwirkung anhalten. „Zwangszuweisungen sind nicht vorgesehen.“
In vielen anderen Landkreisen wird das auch so praktiziert. Die Landratsämter aus München, Freising und Miesbach betonten gestern bereits, dass sie von dem Urteil nicht betroffen seien, weil die Zuweisungen in Absprache und gutem Einvernehmen mit den Kommunen ablaufen würden. Freilich müsse man dabei auch Widerstände überwinden, sagte eine Sprecherin aus Miesbach. „Aber bisher haben wir immer eine Lösung gefunden.“
Nicht nur Greiling hat gegen die Zwangszuweisung von Flüchtlingen geklagt – sondern auch die Gemeinde Dietramszell im selben Landkreis. In diesem Fall steht die Gerichtsentscheidung noch aus. Bürgermeister Josef Hauser wertete den gestrigen Beschluss aber als positive Nachricht. Es zeige: „Das Landratsamt kann uns nicht einfach einen Bus voller Flüchtlinge schicken.“ (mit dak,icb, kof, wos)