Angeklagte „erheblich gewaltbereit“

von Redaktion

Doppelgängerinnen-Mordprozess: 24-Jährige bereits mehrfach verurteilt

Ingolstadt – Der Richter im Ingolstädter Doppelgängerinnen-Mordprozess hält die beiden Angeklagten für so gefährlich, dass er ihnen auch im Saal nicht die Fußfesseln abnehmen lässt. Am zweiten Tag des Indizienprozesses um den Tod einer 23-Jährigen begründete der Vorsitzende Richter dies mit der „erheblichen Gewaltbereitschaft“ der 24 Jahre alten Angeklagten.

Die Ingolstädterin soll in einem Sozialen Netzwerk gezielt nach ihr ähnlich sehenden Frauen gesucht haben, um eine davon zu töten – und so den eigenen Tod zu inszenieren. Laut Anklage hatte letztlich das 23 Jahre alte Opfer aus Eppingen bei Heilbronn auf die Kontaktversuche reagiert. Die 24-jährige Deutsch-Irakerin soll mit dem 25-jährigen Kosovaren unter einem Vorwand die Frau daheim abgeholt und mit mehr als 50 Messerstichen umgebracht haben. Die Leiche war im August 2022 im Auto der Angeklagten in Ingolstadt gefunden worden.

Die Deutsch-Irakerin sei bereits 2018 vom Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, nachdem sie den Bruder ihres Lebensgefährten mit einem Elektroschocker traktiert hatte. Am 13. Juli 2022 erließ das Amtsgericht Ingolstadt sogar eine Gewaltschutzanordnung gegen sie, um ihren Ehemann zu schützen. Der behauptete, seine Frau habe 2021 versucht, ihn mit dem Auto zu überfahren. 2022 habe sie ihn mit einer Packung Seife am Hinterkopf verletzt, ihn dann gegen einen Spiegel geschlagen, ihn gekratzt und Beulen am Kopf zugefügt. Nach ihrer Festnahme nach dem Mord an der jungen Frau soll die Angeklagte in der JVA Stadelheim eine Mitgefangene verprügelt haben. Am 30. Januar, dem dritten Verhandlungstag, werden die Erklärungen der beschuldigten Frau und des mitangeklagten Mannes erwartet.  mm/dpa

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