Eichenau klagt gegen Familiennachzug – und verliert

von Redaktion

Gemeinde muss Frau und zwei Kinder aus dem Jemen unterbringen: Bürgermeister zieht vor die nächste Instanz

Eichenau – Die Gemeinde Eichenau im Kreis Fürstenfeldbruck hat dagegen geklagt, die Familie eines anerkannten Flüchtlings unterbringen zu müssen. Der Mann aus dem Jemen hatte seine Frau und die beiden Kinder per Familiennachzug nach Bayern geholt. Angehörige kommen mit Visum und nicht als Asylbewerber, gelten aber in den meisten Fällen als obdachlos, wenn sie keine Bleibe haben. Dann sind die Gemeinden zuständig. Eichenaus Bürgermeister Peter Münster (parteifrei) findet, dass sich der Bund kümmern müsste, wenn er Menschen nach Deutschland einlädt. Seine Gemeinde hatte bereits im vergangenen Jahr eine Flüchtlingsfamilie über den Familiennachzug untergebracht. Dieses Mal war er vor das Münchner Verwaltungsgericht gezogen – und hatte dort verloren. Der Mann aus dem Jemen hat zwar bereits Asyl, hatte aber noch keine Wohnung gefunden und lebte als sogenannter Fehlbeleger in der Unterkunft. Damit gelten seine Frau und Kinder als obdachlos, urteilte das Gericht.

Die Gemeinde hat eine Notlösung gefunden. Die Familie kann zunächst in einem Haus unterkommen, das für die Unterbringung von Obdachlosen angemietet ist. Bürgermeister Münster gibt noch nicht auf. Auch mit Blick auf die vielen Fälle, die noch kommen werden, hat er nun Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Anerkannte Asylbewerber können unter bestimmten Voraussetzungen Antrag auf Nachzug engster Familienmitglieder stellen. Vergangenes Jahr hat Deutschland rund 125 000 Visa zum Familiennachzug vergeben, im Vorjahr lag die Zahl bei gut 117 000.  st/kwo

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