Kein Geld nach Schnorchel-Unfall

von Redaktion

Ehemann scheitert mit Klage nach Tod seiner Frau im Ägypten-Urlaub

München – „Kneif’ sie, sie darf nicht einschlafen“, habe er dem 15-jährigen Sohn seiner Frau noch zugerufen. Ohne Erfolg: Die 49-Jährige wird ohnmächtig und stirbt. Peter W. weint bitterlich, als er sich vor dem Münchner Oberlandesgericht an den Urlaub im ägyptischen Hurghada vor knapp fünf Jahren erinnert. So emotional das Geschehen damals war, so nüchtern war die juristische Aufarbeitung am Mittwoch.

Was beim Schnorcheln im Roten Meer passiert ist, kann W. nicht sagen: Er war kurz weggeschwommen. Als er zum Boot zurückkehrt, sind die Lippen der 49-Jährigen bereits blau angelaufen. Mit Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzdruckmassage versucht er, das Leben der Frau, die er zwei Jahre zuvor geheiratet hat, zu retten. „Es sollte nicht sein“, muss er resigniert feststellen. Dem Reiseveranstalter wirft er vor, dass „überhaupt nicht reagiert“ worden sei, obwohl Schnellboote in der Nähe gewesen seien. Als die 49-Jährige mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wird, ist es zu spät: Er habe sich von seiner Frau nur noch verabschieden können, erinnert sich W. und ergänzt: „Es war einfach nur schrecklich“.

Daran, dass es sich es um eine „menschliche Tragödie“ handelt, lässt auch der Vorsitzende Richter keinen Zweifel. Davon zu trennen sei jedoch die rechtliche Beurteilung. 25 000 Euro macht W. geltend, davon rund 20 000 Euro Schmerzensgeld. „Sehr, sehr viele Stellschrauben sind problematisch“, stellt der Vorsitzende klar. So ist etwa die Todesursache unklar: Eine Obduktion in Auftrag zu geben, habe er emotional nicht geschafft, sagt W. Unklar ist auch, ob durch ein früheres Eingreifen das Leben der 49-Jährigen gerettet worden wäre. Vor allem aber kann W. nicht nachweisen, dass der Anbieter vor Ort, bei dem seine Frau den Schnorchelausflug gebucht hat, als Vertreter des deutschen Reiseveranstalters aufgetreten ist.

Deshalb habe das Münchner Landgericht die Klage erstinstanzlich zurecht abgewiesen, erklärt der Berufungsrichter. Um „nicht gefühllos“ zu erscheinen, bietet der Anwalt des Reiseveranstalters 1000 Euro an. W. nimmt an. Er wolle das Geld an die beiden Söhne seiner Frau weitergeben. ANDREAS MÜLLER

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