IN KÜRZE

Nach Dreifachmord: Urteil rechtskräftig Straße nach Mitglied der SA benannt

von Redaktion

Gut vier Jahre nach dem Mord an einer dreiköpfigen Familie in Starnberg ist auch das Urteil gegen den zweiten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Mannes als unbegründet verworfen, teilte ein Sprecher des Landgerichts München II mit. Die Jugendkammer des Landgerichts hatte den damals 21-Jährigen wegen Mordes und anderer Delikte zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte er Rechtsmittel ein. Der Haupttäter war zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern nachts in deren Haus in Starnberg erschossen hatte.

Trotz massiver Kritik an der Benennung einer Straße nach einem früheren SA-Mitglied hängen nun die Schilder in der Wilhelm-Burkhardt-Straße im mittelfränkischen Markt Allersberg. „Die Straße heißt bereits seit dem Jahr 2021 so“, teilte Bürgermeister Daniel Horndasch mit. „Das Aufstellen der Schilder vor Ort gehört wie weitere abschließende Erschließungsmaßnahmen einfach zu den Restarbeiten im Neubaugebiet, auf die die Anwohner auch ein Recht haben.“ Wilhelm Burkhardt, 1945 kurz Bürgermeister von Allersberg, war in der NS-Zeit zeitweise Mitglied des Sturmtrupps SA. Dies sei der Gemeinde nicht bekannt gewesen, als die Entscheidung fiel.

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