Prozessbeginn nach Unglück von Schäftlarn

von Redaktion

München – Das S-Bahn-Unglück von Schäftlarn (Kreis München) vor zwei Jahren schockte ganz Bayern. Jetzt rückt der tödliche Unfall wieder in den Fokus: Ab Montag wird das Münchner Amtsgericht den Fall zweieinhalb Wochen lang aufarbeiten. Angeklagt ist der Triebwagenführer. Dem Mann aus dem Raum Fürstenfeldbruck wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in 51 Fällen und vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vorgeworfen.

Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte er am 14. Februar 2022 eine S-Bahn der Linie 7 von Wolfratshausen nach München gefahren. Bei der Anfahrt auf den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn wurde die S-Bahn aufgrund der Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit zwangsgebremst – der Triebwagenführer soll sich darüber aber hinweggesetzt haben und in den Bahnhof eingefahren sein. Nun wird ihm in München der Prozess gemacht. Drei Verhandlungstage sind angesetzt, voraussichtlich am 7. März soll das Urteil fallen. Dem Triebwagenführer drohen maximal vier Jahre Haft.

Er soll bei der Ausfahrt an einem Halt-Signal vorbeigefahren sein. Im Anschluss wurde sein Zug durch die Zwangsbremsung zum Stehen gebracht. Laut Staatsanwaltschaft fuhr der Angeklagte danach aus dem Bahnhof heraus und beschleunigte auf bis zu 67 Stundenkilometer – ohne jedoch eine Genehmigung für die Weiterfahrt zu haben. Auf der eingleisigen Strecke kam ihm dann eine andere S-Bahn entgegen. Zwar bremste diese noch ab und blieb stehen. Doch der Zug des Angeklagten fuhr auf den stehenden Zug auf und konnte selbst nicht mehr entscheidend abbremsen.

Bei dem Zusammenstoß starb ein 24-jähriger Fahrgast. Zudem wurden insgesamt 51 Passagiere verletzt – zum Teil schwer. Der 21-jährige Lokführer der stehenden Bahn überlebte nur mit viel Glück. Der finanzielle Schaden des S-Bahn-Unglücks wird auf sieben Millionen Euro beziffert. ANDREAS THIEME

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