Bürgergeld und Wohngeld gibt es nicht gleichzeitig

von Redaktion

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz erhalten mehr arme Haushalte in München finanzielle Unterstützung. Die Zahl der Berechtigten stieg von 4100 auf gut 12 000 Haushalte. Es gibt aber immer noch viele, die kein Wohngeld beziehen können – und trotzdem Anträge stellen. Nicht wohngeldberechtigt sind laut Homepage der Stadt Haushalte, die Grundsicherung, Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt laut Sozialgesetzbuch bekommen. Für Nina Eichner bedeutet das: Während sie auf die Bearbeitung ihres Antrags wartet, kann sie auch kein Bürgergeld beziehen. Sie würde sonst ihre Berechtigung für den Bezug von Wohngeld verlieren.  and

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