Tödlicher Zusammenstoß: Triebwagenführer vor Gericht

von Redaktion

Schäftlarn – Zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück in Schäftlarn (Landkreis München) muss sich von heute an ein Triebwagenführer vor dem Amtsgericht München verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Der Mann hatte Signale missachtet und war mit seinem Zug mit einer entgegenkommenden S-Bahn kollidiert. Ein 24 Jahre alter Mann starb. Der junge Mann lebte damals in einer Asyl-Gemeinschaftsunterkunft in Wolfratshausen, wollte seinen Realschulabschluss nachholen. „Das geht einem immer noch nah“, sagt Ines Lobenstein vom örtlichen Asylhelferkreis.

Der Angeklagte hatte am 14. Februar 2022 eine S-Bahn der Linie 7 von Wolfratshausen nach München gesteuert. Bei der Anfahrt auf den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn wurde sein Zug wegen Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit zwangsweise abgebremst. Darüber soll er sich jedoch hinweggesetzt haben. Bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof fuhr der Beschuldigte an einem Halt-Signal vorbei. Der Zug wurde erneut durch eine Zwangsbremsung zum Stehen gebracht. Auch darüber setzte sich der Lokführer laut Staatsanwaltschaft hinweg, es kam zum folgenschweren Zusammenstoß.  sh/dpa

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