München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat in mehreren Musterverfahren die Klagen von Bauern gegen die Düngeverordnung im Freistaat überwiegend abgelehnt. In drei von vier Verfahren habe das Gericht grundsätzliche Einwände gegen die Verordnung zurückgewiesen, teilte es gestern mit. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Beteiligten können Revision einlegen.
Landwirte dürfen nach der Verordnung auf Feldern, die wegen zu hoher Nitratwerte als „rote Gebiete“ ausgewiesen sind, nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. Dieser ist nach Einschätzung des Senats so wichtig, dass den Bauern die Einschränkungen beim Düngen grundsätzlich zuzumuten sind.
Auch die Zahl der Messstellen sei für die Ausweisung der roten Gebiete zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Zwar muss der Freistaat weitere Messstellen einrichten, um die nötige Dichte an Messpunkten zu erreichen. Für die Ausweisung der roten Gebiete kann sich der Freistaat aber laut Urteil auf eine Übergangslösung berufen.
Nur in einem der vier Verfahren gaben die Verwaltungsrichter den klagenden Landwirten Recht. Da eine Stelle zur Messung der Nitratwerte nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar gewählt worden war, entschieden sich die Richter dazu, die Düngeverordnung in dem betroffenen Gebiet in der Oberpfalz für unwirksam zu erklären. Demnach ist nicht klar, ob die Landwirtschaft an dieser Stelle überhaupt einen Einfluss auf den Nitratgehalt hat.
Der Bayerische Bauernverband bezeichnete die Entscheidungen insgesamt als „Rückschlag“. Doch der Fall aus der Oberpfalz zeige, dass die Kritik der Landwirte berechtigt sei. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) hingegen sagte, das Urteil habe Klarheit geschaffen. Der Staatsregierung sei aber bewusst, dass es mehr Messstellen brauche. dpa