Dachau – Das Landgericht München II hat am Freitag eine Ukrainerin wegen Mordes an ihrem Bekannten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Damit setzte sich die 1. Strafkammer über die ursprüngliche Anklage hinweg. In der war von Totschlag ausgegangen worden.
Die 52-Jährige hatte im Februar 2023 ihren Gastgeber in Dachau mit vier Messerstichen getötet. Zwei davon gingen direkt in den Brustkorb. Der 54-jährige Informatiker verblutete in seiner Wohnung. Die hatte er der Frau nach der Flucht aus dem Kriegsgebiet überlassen. Weil sie aber nicht mehr ausziehen wollte, bat er seine Familie um Hilfe, die Frau zum Auszug zu bewegen. Als die 52-Jährige erkannte, dass sie mit ihren Machtspielchen keinen Erfolg mehr haben würde und ihr Obdachlosigkeit drohte, ging sie zuerst auf ein Familienmitglied los. Als der Bekannte daraufhin eingriff, stach die Frau schnell und wuchtig auf ihn ein.
Die Verteidiger hatten im Prozess noch versucht, die Tat aus niedrigen Beweggründen als Unfall darzustellen. Doch die Angeklagte redete sich theatralisch um Kopf und Kragen und sagte: „Ich bin schuldig.“ Mit dem Mordurteil war sie dann aber nicht einverstanden und redete dem Richter ständig dazwischen. Der warf sie schließlich aus dem Gerichtssaal. Laut schimpfend und die Hinterbliebenen verhöhnend, wurde sie schließlich abgeführt. ANGELA WALSER