Gestern sahen wir Enten, wie der Bauer früh am Morgen und förmlich gekleidet in einem Anzug das Haus verließ. „Bestimmt geht er zu einer Feier“, mutmaßte Klara. Aber Hofhund Benno wusste es besser. „Der Bauer hat heute einen Termin bei Gericht.“ Da waren wir sofort hellwach: „Wieso? Was hat er denn ausgefressen?“, quakten Agnes, Klara und ich wild durcheinander. Benno kläffte dazwischen: „Er steht nicht vor Gericht als Angeklagter oder Beschuldigter. Er ist doch Schöffe.“
Auch dieses Mal konnten wir uns darauf verlassen, dass Agnes mit dieser für Klara und mich verwirrenden Information etwas anfangen konnte. „Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafprozessen“, erklärte sie uns. Es sind Zweibeiner, die nicht juristisch ausgebildet sind und eigentlich ganz anderen Berufen nachgehen. Sie werden von der Gemeinde für fünf Jahre gewählt. Voraussetzung für dieses Ehrenamt ist, dass man zwischen 25 und 70 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Schöffen müssen in der Gemeinde wohnen, in der sie ihrem Richteramt nachgehen. Jeder Schöffe wird vereidigt und muss versprechen, nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflichten gemäß unserem Grundgesetz zu erfüllen.“ Eure Paula