Bewährungsstrafe für Unglücks-Lokführer

S-Bahn-Unfall von Schäftlarn: Günstige Sozialprognose und tiefe Reue verhindern Gefängnis
München – Richard Z., der Unglücks-Lokführer beim S-Bahn-Unfall von Schäftlarn, muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht München verurteilte ihn gestern zu einer Strafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ausschlaggebend dafür war eine „günstige Sozialprognose“ – u