Kempten – Die beiden jungen US-Amerikanerinnen wollten Europa genießen. Der Abstecher ins Allgäu zum Schloss Neuschwanstein sollte der fröhliche Abschluss der Reise werden. Doch die Fahrt zum Märchenschloss bedeutete für eine 21-Jährige den Tod, ihre ein Jahr ältere Freundin wird nach einem brutalen Angriff den Tag nie mehr vergessen. Ein Landsmann der Frauen überfiel die Urlauberinnen, vergewaltigte und erwürgte die Jüngere und warf beide Frauen einen tiefen Abhang hinunter. Dafür wurde der 31-Jährige am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Das Landgericht in Kempten wertete die Tat als Mord, versuchten Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge. Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher sprach von einem „unfassbar gefühllosen“ Täter. Er stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er die beiden Freundinnen Mitte Juni auf einem Wanderweg in der Nähe der Marienbrücke aus sexuellen Gründen überfallen und beide in die Pöllatschlucht geworfen hatte. Die 21-Jährige war nach dem Angriff im Krankenhaus gestorben. Ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde verletzt. Die körperlichen Blessuren blieben trotz eines 50-Meter-Sturzes bei ihr überschaubar, doch die psychischen Leiden sind erheblich. „Sie ist traumatisiert und wird noch lange an den Folgen zu leiden haben“, sagte Schwiebacher. Ein Baumstamm hatte verhindert, dass die Frau noch weiter den Abhang hinunterfiel – es wäre sonst auch ihr sicherer Tod gewesen. Die Frauen waren dem Mann zufällig begegnet. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Mann spontan entschlossen, die 21-Jährige zu vergewaltigen. Zum Verhängnis wurde den Amerikanerinnen, dass ihre Vorfahren aus Asien stammen. „Der Angeklagte steht offensichtlich auf Frauen asiatischer Abstammung“, sagte der Richter. Die Ermittler fanden später bei ihm auch entsprechende Pornofilme. Von der Vergewaltigung fertigte der Mann zwei Videos und ein Foto an – und lieferte somit letztlich den Ermittlern selbst das wichtigste Beweismittel. Richter Schwiebacher betonte mehrfach, dass sich der Angeklagte mit den Filmen der sterbenden und vergewaltigten Frau wohl später ein weiteres Mal sexuell erregen wollte. „Wie eiskalt und abgebrüht ist das?“, fragte er.
Es sei „purer Zufall“ gewesen, dass die bereits alarmierten Polizisten den Täter in dem Gelände noch abfangen und festnehmen konnten. Die beiden Frauen mussten unterdessen von einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden. Zahlreiche Touristen hatten den Rettungseinsatz und die Festnahme des Täters beobachtet und aufgenommen. Die Fotos und Videos wurden rund um den Globus in Sozialen Netzwerken verbreitet. dpa