München – Neun Jahre nach einem Rodelunfall auf der Zugspitze im Kreis Garmisch-Partenkirchen könnte der Prozess um eine mögliche Pflichtverletzung der Bayerischen Zugspitzbahn endlich zu Ende gehen. Ein Arzt aus den USA war 2015 mit einem großen Zipfel-Bob gestürzt und hatte sich eine schwere Fuß-Verletzung zugezogen. Er verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.
2017 erhob er Klage, 2018 wurde erstmals verhandelt. Die Vernehmung des 55-Jährigen per Video in den USA bereitete Schwierigkeiten. Dann kam Corona, es folgten verschiedene Richterwechsel. Außerdem musste ein technisches Gutachten her. Gestern nun konnte ein Sachverständiger die Zugspitzbahn nach Jahren der Ungewissheit von einer Pflichtverletzung entlasten. Die größere Version des Zipfel-Bobs sei für den 195 Zentimeter großen und 130 Kilo schweren Mann ausreichend gewesen, so der Experte und: „Der Bob hat sich nicht verformt und ist nicht gebrochen.“
Durch seine Masse habe der Amerikaner nicht mehr Geschwindigkeit aufgenommen, wie der Laie oft annehme. Nur beim Bremsen hätten höhere Kräfte gewirkt. Der Unfall sei durch einen Fahrfehler verursacht worden. „Das ist bedauerlich, kommt aber immer wieder vor.“ Ein Urteil soll im April fallen. ANGELA WALSER