Jetzt geht’s um die Mini-Wurst!

von Redaktion

VON ANGELA WALSER

München – Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste hat eine Großmetzgerei im niederbayerischen Geiselhöring verklagt. Der Streitwert liegt bei einer halben Million Euro. Die Franken wollen den Niederbayern den Vertrieb ähnlich kleiner Bratwürste verbieten, weil der Verbraucher diese Würstl namens „Mini-Rostbratwürstchen“ mit den Nürnberger Originalen verbinden und gedankenlos zum niederbayerischen Produkt greifen könnte.

In der gestrigen Verhandlung war immer wieder die Rede von Assoziation und Anspielung. Beides traf angeblich auch auf die Verpackung der kleinen Köstlichkeiten zu. Die Niederbayern hatten eine Darreichungsform abgebildet, die ein Blechschälchen mit Sauerkraut zeigt. Genau so aber werden traditionell die Nürnberger Rostbratwürste serviert. Das gehe gar nicht, monierten die Kläger, beeilten sich aber zu sagen: „Es geht um grundsätzliche Rechtsfragen, es gibt keine persönlichen Animositäten.“ Die Richter sprachen von einem interessanten Fall. Es gebe wenig vergleichbare Rechtssprechung. Auf jeden Fall stehe der klagende Schutzverband in der Beweislast. Der hätte am liebsten gleich mehrere Instanzen übersprungen und den Europäischen Gerichtshof angerufen. Doch das ging dem Landgericht dann doch einen Schritt zu schnell.

Die Nürnberger Bratwurst-Produzenten verwiesen auf eine Konsumenten-Umfrage, wonach sich Größe und Form als wesentliche Elemente der geschützten Wurst gezeigt hatten. Und dann brachten sie auch noch die typische Sprenkelung ins Spiel, die durch den verwendeten Majoran entstehen würde.

Dieser Aspekt war der Anwältin des beklagten niederbayerischen Betriebs ganz neu. Sie reagierte verblüfft. Das sei kein Merkmal der Spezifikation, protestierte sie höflich. Und tatsächlich zog Rainer Heimler, Vorsitzender des Schutzverbandes, dieses Argument wieder zurück.

Das Gericht ließ sich gestern nicht in die Karten blicken, ob es der Klage folgt oder sie abweist. Es gab auch keinen noch so kleinen Hinweis. Nur das zu Verhandlungsbeginn vorgeschlagene Güte-Verfahren wurde rasch abgebrochen, weil es dafür keinerlei Entgegenkommen gab. Ein Urteil könnte frühestens im Mai fallen. Vielleicht gibt das Gericht aber auch noch ein Gutachten in Auftrag. Sollten die Nürnberger gewinnen, ist damit zu rechnen, dass der Verband weitere Metzger verklagt, die Rostbratwürste im Nürnberger Format vertreiben.

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