Strengere Schonzeit für Rehwild

von Redaktion

Verkürzung künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich

München/Feldkirchen – Die Schonzeiten für Rehwild dürfen künftig nur noch in Ausnahmefällen verkürzt werden. Das teilten der Bayerische Jagdverband (BJV) und das Wirtschafts- und Jagdministerium mit. Beim Landesjägertag in Weiden hatte der Verband jüngst eine entsprechende Forderung an Minister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gerichtet, der den Angaben nach inzwischen eine Vollzugsanordnung an die unteren Jagdbehörden im Freistaat verschickt hat.

Darin würden die Behörden aufgefordert, Anträge auf Schonzeitverkürzung ab sofort überhaupt nur noch anzunehmen und zu bearbeiten, wenn sie konkret und umfassend begründet seien, teilte eine BJV-Sprecherin mit.

Ein Beschluss, die Schonzeit aufzuheben, dürfe lediglich in „absoluten Ausnahmefällen“ ergehen. Ein genereller, einfacher Hinweis auf Wildschäden reiche nicht mehr aus. Es müsse belegt werden, dass übermäßige Wildschäden in einem konkreten Gebiet zu befürchten und diese nur durch eine Schonzeitverkürzung zu verhindern seien.

Zudem müssten weitere jagdliche und forstliche Aspekte geltend gemacht werden. „Das Argument, dass die Abschussplanerfüllung in der regulären Jagdzeit nicht gelungen ist, genügt nicht mehr“, hieß es. Eine Genehmigung dürfe – wenn überhaupt – ausschließlich räumlich und zeitlich begrenzt werden.

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