Nach der Verurteilung eines US-Amerikaners zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Gewalttat an zwei Frauen beim Schloss Neuschwanstein haben die Verteidiger Revision eingelegt. Das Gericht hatte den 31-Jährigen wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann die Gefängnisstrafe wohl nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.