München – Gendersprache soll in Schriften von Behörden künftig nicht mehr erlaubt sein. Der bayerische Ministerrat beschloss ungeachtet aller Proteste am Dienstag ein Verbot, das in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats (AGO) verankert wird. Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung sei nun aber nochmals „klarstellend ergänzt“ worden, hieß es weiter. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) erklärte, es gehe darum, „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten“. Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“, teilte die Staatskanzlei weiter mit. „Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen“, betonte Herrmann. Schulen müssen etwa in Elternbriefen auf Genderzeichen verzichten. In Schülertexten sollen die Zeichen wie Sternchen oder Binnen-I unterringelt, aber nicht als Fehler gewertet werden.
Vor allem Uni-Personal hatte sich gegen das Verbot gewehrt. Eine Petition der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen fand fast 8000 Unterstützer. Nun jedoch müssen wohl etliche Sprachleitfaden geändert werden. Zum Bespiel der der TU München für „eine inklusive, vielfaltssensible Sprache“. Für Wörter, bei denen es keine geeignete neutrale Formulierung (etwa: Hilfskraft statt Helfer/Helferin) gibt, wurden darin Genderzeichen vorgeschlagen – zum Beispiel „Workshoptrainer*innen oder Workshoptrainer:innen“. Das dürfte künftig nicht mehr möglich sein. dpa/dw