Oberau – Die drei Männer, die auf ihrem Hof in Oberau in Berchtesgaden im vergangenen Dezember einen mutmaßlichen Schleuser festgehalten haben, müssen sich dafür nun doch nicht vor Gericht verantworten. Das Ermittlungsverfahren gegen den Landwirt Hans H., seinen Sohn Andreas und ihren Nachbarn ist nun eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft in Traunstein gestern mit. Ein Teil der Vorwürfe sei nicht nachzuweisen und die übrigen Handlungen durch das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht gerechtfertigt.
Der mutmaßliche Schleuser soll Ende 2023 versucht haben, 18 Menschen aus Syrien in einem Transporter nach Deutschland zu bringen. In der Hofeinfahrt von Familie H. wollte der 39-Jährige die Flüchtlinge absetzen. Die drei Anwohner hinderten ihn am Wegfahren, bis die Polizei eintraf und ihn festnahm. Bei ihm wurden Verletzungen an Nase und Knien festgestellt. Auch sein Transporter war beschädigt. Die Staatsanwaltschaft sei gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, den Sachverhalt zu prüfen, weil es einen Anfangsverdacht der Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung gegeben habe.
Jetzt ist bekannt: Es lasse sich nicht nachprüfen, ob der 39-Jährige damals absichtlich verletzt worden ist. Zudem greift das Jedermann-Festnahmerecht. Dieses gilt nur, um Behörden einen auf frischer Tat ertappten Straftäter zu übergeben. Die Anwendung von Gewalt müsse dabei verhältnismäßig sein. Im Fall der drei Berchtesgadener war sie das.
Denn der 39-Jährige sei einer schweren Straftat dringend verdächtig. Der Verdacht laute auf Einschleusen von Ausländern unter einer das Leben gefährdenden Behandlung. Eine mögliche fahrlässige Körperverletzung, das Fixieren des Manns am Boden und das Einschlagen der Transporterscheiben seien im Verhältnis dazu noch verhältnismäßig. afp