So laufen die Kiffer-Kontrollen

von Redaktion

Ab Montag will die bayerische Polizei Fahrer verstärkt auf Cannabis testen

VON CARINA ZIMNIOK

München – Es ist eine Zeitenwende in der Drogenpolitik: Ab Montag ist in Deutschland Besitz und Anbau von Cannabis erlaubt – mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum. An dem Gesetz wird wohl bis zur letzten Minute gefeilt, aber die bayerische Staatsregierung hat bereits angekündigt, es Kiffern möglichst ungemütlich zu machen. Wie geht die Polizei mit Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr um? Die wichtigsten Fragen:

Wie viele Kontrollen gibt es bislang?

2023 wurden in Bayern nach Angaben des Innenministeriums 12 537 folgenlose Fahrten unter Drogeneinfluss festgestellt (ohne Unfälle mit berauschten Fahrern). Darunter fallen sämtliche Arten von Drogen. Eine gesonderte Ausweisung nur von Cannabis ist nicht möglich.

Wird künftig mehr kontrolliert?

Das Innenministerium hat verstärkte Kontrollen angedroht. „Wir haben fast jeden Tag jemanden, der unter Drogeneinfluss fährt“, sagt Stefan Sonntag vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim. Deshalb werde sich im Alltag der Streifen nicht viel verändern. Allerdings kündigt Sonntag an, vor allem auf den Jugendschutz zu achten. „Wir wollen nicht, dass junge Menschen mit der Droge in Kontakt kommen.“ Laut Gesetz darf im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas und Spielplätze kein Cannabis konsumiert werden.

Wie testet die Polizei Fahrer auf Drogen?

Stellen die Beamten drogentypische Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen fest, setzen sie zunächst einen Drogenschnelltest ein. Ist der positiv, nimmt ein Arzt Blut ab. „Was juristisch dabei rauskommt, bewerten Juristen und Rechtsmediziner“, sagt Sonntag. Laut Innenministerium ist ein freiwilliger Urintest möglich, um die Notwendigkeit eines Bluttests abzuschätzen. Der sei aber nicht gerichtsverwertbar.

Welche Grenzwerte gelten ab Montag?

Aktuell gilt ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum – damit arbeiten die Polizisten vorerst. Doch der Wert wird angepasst, das Verkehrsministerium berät sich derzeit noch mit Experten – bis zum 1. April soll aber ein Ergebnis feststehen. Der Deutsche Hanfverband hält den geltenden Grenzwert für „extrem niedrig“. Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ist für eine Anhebung des Grenzwertes. Bleibe die bisherige Regelung bestehen, sei das ein „Konsumverbot über das Verkehrsrecht“. Das Problem, das Experten sehen: Der aktuelle Grenzwert beweist lediglich den Konsum – nicht aber die Auswirkung auf die Verkehrssicherheit. Denn anders als Alkohol wirkt Cannabis nicht linear – der Fall, dass ein Konsument tagelang nicht gekifft hat, ein Drogentest aber dennoch positiv ist, sei durchaus vorstellbar, sagt Stefan Sonntag. Der ADAC fordert „wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert“. Das Innenministerium betont, die Verantwortung für eine sichere Teilnahme im Straßenverkehr trage jeder selbst.

Welche Regeln gelten für Busfahrer und Co.?

Im Fahrdienst eingesetztem Betriebspersonal ist es untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen – oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel wie Cannabis steht. Im neuen Gesetz sollen die Regelungen zu Cannabis an die zu Alkohol angepasst werden. Details sind noch unbekannt.

Wird Kiffen auf der Wiesn erlaubt sein?

Das Wirtschaftsreferat als Veranstalter der Wiesn enthielt sich zunächst konkreter Aussagen. „Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein“, teilte ein Sprecher mit. Die Sprecher der Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, verwiesen darauf, dass die Entscheidung zur teilweisen Legalisierung noch sehr frisch sei. „Wir sind im Kollegenkreis gerade dabei, uns eine Meinung zu bilden. Bei unserer nächsten Wirte-Sitzung Mitte April werden wir das Thema diskutieren.

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