München/Nürnberg – Der Verwaltungsgerichtshof in München hat Klagen gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Es sei aber Beschwerde gegen die Nichtzulassung möglich.
Um den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 besteht in Nürnberg seit vielen Jahren ein Disput. Der Streckenabschnitt ist zudem sanierungsbedürftig. Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Freistaats. Geklagt hatten der Bund Naturschutz und ein Anwohner aus Nürnberg. Sie hatten unter anderem zu hohe Kosten bemängelt und angebracht, der Ausbau würde zu noch mehr Verkehr und schlechterer Luft in Nürnberg führen. dpa