Cannabis-Chaos an der Grenze

von Redaktion

Neuhaus – Vorigen Freitag, Grenzkontrolle in Neuhaus am Inn. Die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Passau stehen hier eigentlich, um gegen illegale Migration vorzugehen. Gegen 16 Uhr kontrollieren sie einen Autofahrer. Der 28-Jährige aus Passau kommt gerade aus Österreich, das liegt in Sichtweite auf der anderen Seite des Inns. Im Auto hat er drei Marihuana-Pflanzen. Anzeige. Einige Tage zuvor: Polizisten halten in Neuhaus einen BMW an, in dem ein 31-Jähriger und ein 29-Jähriger aus Eggenfelden sitzen – sie haben sechs Marihuana-Pflanzen dabei. Anzeige.

Seit Ostermontag gilt in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz. Seither hat allein die Passauer Grenzpolizei 20 Marihuana-Pflanzen gefunden und sichergestellt. Auch die Polizei im Raum Bad Reichenhall und Berchtesgaden meldet mehrere Fälle. Denn der Konsum ist in Deutschland zwar unter Vorgaben erlaubt – die Ein- und Ausfuhr der Pflanzen ist aber weiterhin eine Straftat. Die sieben Tatverdächtigen, die die Polizei in Neuhaus erwischt hat, waren Männer zwischen 18 und 60 Jahren. Sie gaben an, das nicht gewusst zu haben. Unrechtsbewusstsein? Fehlanzeige. Die Pflanzen waren gut sichtbar im Kofferraum oder im Fußraum verstaut. Und: „Die haben bereitwillig ihre Kassenzettel hergezeigt“, sagt der Sprecher der Grenzpolizeiinspektion. Denn in Österreich kann man Marihuana-Pflanzen legal kaufen. Und der Besitz von drei Pflanzen ist in Deutschland ja jetzt erlaubt. Cannabis-Chaos im Grenzgebiet.

In Österreich gelten strengere Regeln für Kiffer, der Konsum in der Öffentlichkeit ist anders als in Deutschland verboten. Aber während man auf deutscher Seite noch keine legale Möglichkeit hat, Cannabis oder Cannabispflanzen zu kaufen, gibt es im Nachbarland zahlreiche Fachgeschäfte – allein in der 5300-Einwohner-Stadt Schärding drei. Einen davon hat Alex, der seinen Nachnamen nicht in der Zeitung lesen will, Ende Januar eröffnet. Der 28-Jährige kommt aus Neuhaus auf der bayerischen Seite. Er sagt: „Die meisten meiner Kunden kommen aus Deutschland.“ An manchen Tagen sind es bis zu 20 – doch das Hauptgeschäft macht er im Onlineshop, über den er europaweit Pflanzen und Samen, aber auch technische Ausrüstung wie Pflanztische oder Bewässerungsanlagen verkauft. Sein Geschäft entspricht den gesetzlichen Vorgaben: „Die Pflanzen sind in Österreich legal bis zur Blüte“, erklärt Alex. Illegal werden sie erst, wenn sie größer sind, blühen und sich der Wirkstoff entfaltet. Die Stecklinge zieht Alex selbst, sie heißen „Apple Fritter – Original Lumpy´s Cut“ oder „Gary Payton – Original Cookies Cut“ und kosten zwischen 15 und 35 Euro. Er verkauft sie mit etwa zehn Zentimetern, also vor der Blüte.

Die Pflanzen, die die Grenzpolizei sichergestellt hatte, waren größer und weiter in der Entwicklung des Wirkstoffs – und das war wohl der Grund für die Anzeigen. Das bayerische Gesundheitsministerium erläutert auf Anfrage unserer Zeitung die Rechtslage: Die Ein- und Ausfuhr von Cannabis – und damit auch von Cannabispflanzen – zu Konsumzwecken ist laut einem Sprecher verboten. Nicht grundsätzlich verboten ist aber die Ein- und Ausfuhr von „Vermehrungsmaterial“ – also von Cannabissamen und Cannabisstecklingen. Wichtig: Stecklinge dürfen „über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen“. Für Samen sind die Regeln einfach: Sie dürfen aus EU-Ländern eingeführt werden, wenn der Zweck privater oder gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist. Ladeninhaber Alex verkauft seinen Kunden aber deutlich mehr Stecklinge als Samen. „Die Qualität ist besser“, sagt er.

Die Situation an der Grenze wird sich wohl ändern, wenn in Deutschland ab 1. Juli Anbauvereinigungen erlaubt sind. Wie viele es davon geben wird, ist unklar – derzeit ist es noch nicht einmal möglich, die Genehmigung für einen solchen Club zu beantragen, teilt das zuständige Landesamt für Gesundheit auf Anfrage mit. Derzeit werde eine zentrale Kontrolleinheit eingerichtet. CARINA ZIMNIOK

Artikel 3 von 10