Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür erlässt die Staatsregierung nun Kiff-Verbote für konkrete Bereiche. Ein Überblick. Volksfeste: Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten – was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten eine Regelungslücke beklagt – jetzt gilt auf dem gesamten Gelände ein Kiff-Verbot. Gastronomie: Wo das Rauchverbot gilt, gilt auch Kiff-Verbot. Aber auch in Raucherräumen, Raucherbereichen, Biergärten sowie in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés darf nicht gekifft werden. Das Verbot gilt auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten. Ein Verbot von Keksen ist bislang kein Thema. Anbauvereinigungen: Die Zahl der zulässigen Cannabis-Clubs, die ab 1. Juli erlaubt sind, wird auf einen je 6000 Einwohner begrenzt.