Pähl – Schon seit Jahren gibt es für die Pähler Schlucht im Kreis Weilheim-Schongau ein Betretungsverbot. Doch die Warnschilder und Sperrungen werden von vielen Besuchern einfach ignoriert. Regelmäßig kämpfen sich Wanderer über umgestürzte Bäume auf maroden Wegen bis zum Wasserfall. Vor fünf Jahren wurde dort ein Kind durch herabfallende Steine und Geröll verletzt.
Schon vor langer Zeit hatte die Gemeinde ein Gutachten erstellen lassen, nun wurde es im Gemeinderat vorgestellt. Die Experten urteilten, dass es auf den Wanderwegen ein Risiko für Felsstürze und Steinschlag gibt. Bei andauerndem Starkregen besteht Hochwassergefahr, das Wildholz mit sich reißen könnte. Allein um den Hang in der Pähler Schlucht zu sichern, wäre ein mehrstelliger Millionenbetrag nötig. Das ist für die Gemeinde nicht zu stemmen. Obwohl die Schlucht Privatbesitz ist. Wegen einer vor langem beschlossenen „öffentlichen Widmung der Wege“ trägt aber die Gemeinde die Verantwortung. Nun soll geklärt werden, ob das zurückgenommen werden kann. Bis dahin sollen weitere Betretungsverbot-Schilder aufgestellt werden. DIETER ROETTIG