Klage gescheitert: Liegewiese für alle zugänglich

von Redaktion

Seeshaupt/München – Eine Hotelbetreiberin in Seeshaupt im Landkreis Starnberg wollte an einer Liegewiese am Starnberger See ein Schild mit der Aufschrift „Nur für Hotelgäste“ aufstellen. Das Landratsamt hat ihr das jedoch verboten, deshalb zog sie vor das Münchner Verwaltungsrecht.

Die entscheidende Frage im Prozess war, ob es sich bei dem Grundstück um freie Natur handelt. Denn in der bayerischen Verfassung ist geregelt, dass Erholung in der freien Natur jedem gestattet sein muss. Das Grundstück sei an drei Seiten mit privaten Häusern umbaut, argumentierte die Hotelbetreiberin. Außerdem würde Badegäste ungefragt Parkplätze und Toiletten des Hotels nutzen. Das Gericht wies ihre Klage gestern jedoch ab. Die Begründung steht noch aus. Die Klägerin kann noch Rechtsmittel einlegen. Tut sie das nicht, darf die Liegewiese von jedem genutzt werden.  am

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