Neue Wasserschutz-Petition

von Redaktion

Gemeinden und Vereine fordern Prüfung der Altrechte

Miesbach – Im Streit um die von staatlicher Seite forcierte Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing im Mangfalltal des Landkreises Miesbach haben die betroffenen Kommunen und Biolandwirtschaftsbetriebe nun zum dritten Mal eine Petition beim Umweltausschuss des Bayerischen Landtags eingereicht. Der Münchner Rechtsanwalt Benno Ziegler übergab das Schriftstück gestern Vormittag im Beisein mehrerer Vertreter an den Vorsitzenden des Umweltausschusses, Alexander Flierl (CSU), sowie an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Die sagte, sie erlebe die Gespräche von Kommunen, Landkreis Miesbach und Stadtwerken München als konstruktiv und lösungsorientiert. „Die Petition ist aus meiner Sicht ein weiterer Schritt der betroffenen Gemeinden, für die verlässliche Wassergewinnung Münchens und der Anlieger einzustehen, ohne die Entwicklungsperspektiven von Anrainern und Kommunen im Mangfalltal aus dem Blick zu verlieren.“

Der Zusammenschluss aus fünf Kommunen (namentlich die Stadt Miesbach sowie die Gemeinden Valley, Warngau, Hausham und Schliersee), zwei Vereinen, einem Zweckverband und zwei Biobetrieben will mit der Petition die Prüfung der sogenannten Altrechte forcieren, auf deren Grundlage die Landeshauptstadt München seit über 100 Jahren ihr Trinkwasser aus dem Mangfalltal bezieht, ohne sich – anders als alle anderen Wasserversorger – im Schnitt alle 25 Jahre ihre Entnahme neu genehmigen zu lassen. Eine solche Prüfung lehnen die Stadtwerke München (SWM) ebenso kategorisch ab wie das Umweltministerium sowie die Regierung von Oberbayern und das Landesamt für Umwelt. Daran änderte auch ein Rechtsgutachten nichts, das das Bündnis im Landkreis Miesbach vor über einem Jahr in Auftrag gegeben hatte. Darin kam der Umweltrechtsprofessor Martin Kment von der Uni Augsburg zu dem Ergebnis, dass die behaupteten Altrechte faktisch nicht existieren. Zum einen habe die Stadt kein Recht zur Bebauung des fremden Eigentums gehabt, zum anderen wären solche Altrechte durch eine ungenehmigte Querverbindungsleitung, die ab 1924 gebaut worden war, erloschen. Kments Fazit: München entnimmt sein Trinkwasser ohne Rechtsgrundlage. Und das seit über 100 Jahren.

Mit der Petition greift die Gemeinschaft aus dem Landkreis Miesbach auf die Entscheidung der damaligen Umweltministerin Ulrike Scharf auf. Die CSU-Politikerin hatte im Dezember 2014 angewiesen, dass vor weiteren Verfahren zunächst die behaupteten Altrechte zu prüfen seien – neutral und ergebnisoffen. Doch das ist laut Ziegler bis heute von staatlicher Seite nicht passiert.

Nun soll die dritte Petition dieser Forderung Nachdruck verleihen. Ziegler sagt: „Niemand will die Wasserversorgung der Landeshauptstadt infrage stellen. Jedoch macht es den Eindruck, dass die SWM für sich in Anspruch nehmen, über Recht und Gesetz zu stehen. Und das darf nicht sein,“ DIETER DORBY

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