Gesetz soll AfD-Richter verhindern

von Redaktion

Verfassungsgerichtshof: Neue Regeln für Ehrenamtlichen-Wahl

München – Für die Wahl ehrenamtlicher Richter für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof sollen künftig neue Regeln im Landtag gelten. Damit wollen CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD für die Zukunft verhindern, dass quasi zwangsläufig von der AfD benannte Kandidaten ans höchste bayerische Gericht gewählt werden – wie zuletzt im Januar geschehen. Deshalb brachten die anderen Fraktionen nun einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein, um das Wahlverfahren für die ehrenamtlichen Richter zu reformieren.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht im Freistaat. Er entscheidet unter anderem darüber, ob der Gesetzgeber oder Behörden oder Gerichte gegen in der bayerischen Landesverfassung verbriefte Rechte von Bürgern verstoßen haben. An dem Gericht arbeiten 22 Berufsrichter und 15 ehrenamtliche Richter. Die ehrenamtlichen Richter sind aber nicht an allen Entscheidungen des Gerichts beteiligt.
DPA

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