Jäger wollen Frieden schließen

von Redaktion

Aiwanger nach Aussprache zufrieden – Weidenbusch schweigt

München – Sehr kurz ist die Bilanz von Jagdminister Hubert Aiwanger (FW) nach einer Aussprache von Vertretern des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) in München. Er sei „sehr zufrieden“, ließ er am Donnerstagnachmittag verlauten. Angesichts langjähriger Streitereien innerhalb des Verbandes hatte sich Aiwanger als Mediator angeboten und BJV-Präsidium sowie weitere Verbandsvertreter eingeladen.

Nur wenige Stunden zuvor wurde vor dem Landgericht München I ein Urteil verkündet, bei dem das Präsidium gegenüber dem BJV-Kreisgruppenvorsitzenden aus Memmingen unterlag.

20 BJV-Vertreter seien zu dem Treffen im Ministerium zusammengekommen, hieß es. „Heute haben sehr konstruktive Gespräche aller Beteiligter stattgefunden, um den Streit der Vergangenheit hinter sich zu lassen und mit einem geschlossenen Verband zusammenarbeiten zu können“, teilte Aiwanger mit. Viele Probleme ließen sich „im persönlichen Gespräch schnell abräumen“, sagte er. Ein weiterer enger Austausch zwischen Kreisgruppen, BJV-Präsidium und Jagdministerium soll folgen. Aiwanger hatte die Aussprache beim Landesjägertag in Weiden angeregt. Damals forderte der Minister den Verband zu Geschlossenheit auf. Jäger-Präsident Ernst Weidenbusch wollte sich auf Anfrage nicht weiter zu dem Treffen äußern und schloss sich den Worten Aiwangers an.

Der Landesjägertag war just am Donnerstagmorgen vor dem Landgericht München I Thema. Damals hatte der Vorsitzende der Kreisgruppe Memmingen erwirkt, dass ein öffentlicher Livestream der Veranstaltung via einstweiliger Verfügung untersagt wurde. Dagegen legte der BJV Widerspruch ein und forderte, dass die Verfügung im Nachhinein aufgehoben werden sollte. Am Donnerstag bestätigte die Richterin jedoch ihre Entscheidung zum Verbot eines öffentlichen Livestreams beim Landesjägertag in Weiden. Eine uneingeschränkte Übertragung der Landesmitgliederversammlung wäre in der Form, wie es der BJV geplant hatte, unzulässig gewesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Richterin verwies darauf, dass eine hybride Mitgliederversammlung und die Teilnahme von Gästen grundsätzlich möglich seien, dass dies aber vorher entsprechend einberufen werden müsste. Eine Mitgliederversammlung eines Vereines sei grundsätzlich nicht-öffentlich.  dpa

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