Weißenhorn – Nach einem Rechtsstreit um die Vermietung der Stadthalle an die AfD will die schwäbische Stadt Weißenhorn in Zukunft Wahlkampfveranstaltungen in kommunalen Räumen vier Wochen vor einem Urnengang generell ausschließen. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg mitteilte, hatte sich die AfD mit einem Eilverfahren gegen die Stadt eine Kundgebung mit ihrem umstrittenen Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, am Dienstagabend erstritten.
Weißenhorns Bürgermeister Wolfgang Fendt sagte, dass er nun einen Grundlagenbeschluss des Stadtrats vorbereiten werde, damit städtische Gebäude künftig vier Wochen vor der Wahl nicht mehr den Parteien zur Verfügung gestellt werden. Nach Angaben des Gerichtssprechers hatte die Kammer bemängelt, dass es in Weißenhorn keine solche „rechtsverbindliche Widmungsbeschränkung der Stadthalle“ gebe. Daher habe die AfD Anspruch auf Zulassung ihrer Veranstaltung gehabt, entschied das Gericht.
Die Stadt will in Zukunft eine frühere Vorgabe der Staatsregierung übernehmen, wonach staatliche Gebäude 28 Tage vor der Wahl den Parteien nicht vermietet werden. In der Vergangenheit hatte sich die Stadtverwaltung daran bereits orientiert, weswegen die Grünen schon einmal die Halle im Wahlkampf nicht nutzen konnten.
Nun hatte aber ein Mitarbeiter der Kommune den Vier-Wochen-Ausschluss nicht gekannt und die Halle an die AfD vermietet, sagte der Bürgermeister. Als dies bei der Stadt durch einen Hinweis der Grünen bekannt wurde, wollte die Stadt den Mietvertrag lösen. Deswegen zog die AfD vor das Verwaltungsgericht. Vertreter der Partei warfen der Stadtverwaltung vor, dass sie die versehentliche Vermietung nur vorgetäuscht habe. Gegen die AfD liefen seit Anfang des Jahres Kampagnen „auf Hochtouren“, hieß es in einer Mitteilung der Partei.
DPA