München – Die Verfassungsviertelstunde startet im kommenden Schuljahr zunächst nur in ausgewählten Jahrgangsstufen. Dem Vernehmen nach befindet sich das Konzept zwar noch in der Abstimmung, das Verfahren soll aber vor dem Abschluss stehen. Das Kultusministerium wollte sich nicht zu den Plänen äußern.
Nach Angaben aus Regierungskreisen ist die verpflichtende Einführung nach den Sommerferien an allen öffentlichen und privaten Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, den Fach- und Berufsoberschulen sowie allen weiteren beruflichen Schularten vorgesehen. Ziel sei ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“. Zum Schulhalbjahr 2024/25 soll es eine Evaluation geben.
In den Grundschulen soll es die Verfassungsviertelstunde zunächst nur in zwei Jahrgangsstufen geben, in den weiterführenden Schulen in je einer Jahrgangsstufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS sei der Beginn in der Vorklasse, an der FOS in der Vorklasse sowie in Jahrgangsstufe 11 und an den weiteren beruflichen Schulen in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 2 vorgesehen. Eine freiwillige Ausweitung auf weitere Jahrgangsstufen bereits im Schuljahr 2024/2025 sei möglich. Ein Schuljahr später soll das Konzept dann entsprechend ausgeweitet werden.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die CSU und Freie Wähler darauf verständigt, im Schulunterricht einen Fokus auf die Verfassungswerte zu richten. Sie reagierten damit auf den wachsenden Druck für die Demokratie durch Populisten und Extremisten. In der wöchentlichen Verfassungsviertelstunde soll anhand von praktischen Beispielen über Verfassung und Grundgesetz diskutiert werden. Das soll innerhalb des regulären Unterrichts stattfinden.
DPA