Peggys Mutter scheitert mit Klage

von Redaktion

Ehemaliger Verdächtiger muss kein Schmerzensgeld bezahlen

Peggy Knobloch verschwand 2001 spurlos. © afp

Hof – Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot aufgefundenen Peggy Knobloch aus Oberfranken ist mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen einen Ex-Verdächtigen gescheitert. Eine Zivilkammer des Landgerichts Hof wies ihre Klage gestern als unbegründet zurück. Sie habe nicht beweisen können, dass der Beklagte die Leiche des Kindes 2001 in ein Waldstück gebracht hatte, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

Die Mutter der toten Peggy hatte von dem ehemaligen Verdächtigen in dem aufsehenerregenden Kriminalfall 75 000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Sie begründete dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. Für jedes Jahr der Ungewissheit wollte sie 5000 Euro. Der 41-Jährige hatte bei Vernehmungen angegeben, Peggys Leiche im Wald vergraben zu haben. Später bestritt er das wieder.

Das damals neun Jahre alte Mädchen war 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Kreis Hof) spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
DPA

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