IN KÜRZE

Zwei Verletzte durch Laserpointer Schiffsführer darf Stadtrat bleiben

von Redaktion

Unbekannte haben mit einem Laserpointer zwei Menschen in Augsburg verletzt. Eine Person habe am Montag von einem Gehweg an einer Straße mit einem grünen Laserpointer in den Rückspiegel eines Autofahrers gezielt, teilte die Polizei mit. Der 35-Jährige hatte kurzzeitig nichts mehr sehen können. Am selben Tag leuchtete eine Frau mit einem Laserpointer in die Wohnung einer 32-Jährigen, die dadurch am Auge verletzt wurde. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Ein bei der Stadt Gunzenhausen angestellter Schiffsführer darf Stadtrat bleiben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und eine entsprechende Beschwerde der Stadt zurückgewiesen. Der Beschluss sei unanfechtbar. Die Stadt in Mittelfranken ist Mitglied des Zweckverbands Altmühlsee und stellt diesem Personal zur Verfügung. Der Schiffsführer arbeite seit seiner Einstellung bei dem Zweckverband. Nach seiner Wahl in den Stadtrat hat die Stadt prüfen lassen, ob die Anstellung mit der Mitgliedschaft im Stadtrat vereinbar sei. Das Landratsamt hat dies mit Hinweis auf die Gemeindeordnung verneint. Daraufhin hat der Mann sein Mandat verloren. Dagegen erhob er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach und bekam Recht. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte das nun.

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