Abfuhr für Transfrau

von Redaktion

Fitnessstudio verwehrt Mitgliedschaft – Fall fürs Gericht?

Erlangen/Berlin – Der Fall einer Transfrau, der ein fränkisches Frauen-Fitnessstudio die Mitgliedschaft verwehrte, könnte ein juristisches Nachspiel haben. „Damit ist das jetzt ein Fall für die Gerichte“, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Ein Frauen-Fitnessstudio in Erlangen hatte die Frau abgewiesen.

Die als Mann geborene Frau wollte in dem Studio Mitglied werden. Die 28-Jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechts-angleichende Operation gemacht, wie sie der dpa sagte. Nach der Abfuhr wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die etwa im Internet über ein Kontaktformular erreichbar ist. Betroffenen verspricht die 2006 eingerichtete Stelle im Bundesfamilienministerium eine erste Einschätzung zu mutmaßlichen Diskriminierungsfällen und Hinweise zum möglichen weiteren Vorgehen.

Die Antidiskriminierungsstelle schrieb daraufhin Mitte Mai an das Fitnessstudio eine dreiseitige Stellungnahme. Dem Brief zufolge erwägt die abgewiesene Kundin zivilrechtliche Schritte. Unter anderem festgestellt wird weiter, dass die Stelle laut Gesetz in so einem Fall Vermittlungsversuche unternehmen darf.

„In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung (…) von Ihrer Seite bestehen.“ Weiter heißt es in dem Schreiben von Atamans Stelle nach Erlangen: „Beispielsweise würden wir vorschlagen, dass Sie eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“ Die Betroffene habe sogar auf Nutzung der Duschen und Umkleiden verzichtet.

Das Studio schlug den Vorschlag aus. Der Anwalt des Fitnessstudios argumentiert, ob eine Diskriminierung vorliege, müsse gegebenenfalls ein Gericht entscheiden, nicht eine Behörde. Atamans Stelle entgegnete der Bielefelder Anwalt: „Abgesehen davon, dass es nicht zu Ihren Aufgaben gehört, für Ihre Petenten Entschädigungsansprüche geltend zu machen, maßen Sie sich hierdurch auch Kompetenzen der Judikative an.“

Gegenüber dem Online-Portal „Nius“ stellte das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) klar: Die Rechtsauffassungen der Antidiskriminierungsstelle (ADS) seien für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend. „Die ADS ist nicht befugt, Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches zu verhängen.“ Die Stelle könne zwar Vorschläge für gütliche Einigungen unterbreiten, die aber nicht bindend seien.

Ataman betonte, ihre Stelle sei unabhängig und das Gesetz gebe ihr die Möglichkeit zu versuchen, dass Fälle erst gar nicht vor Gericht landen. Ataman bekräftigte, dass sich die Betroffene bereit erklärt habe, die Umkleideräume und Duschen im Fitnessstudio nicht zu betreten. „Sie wollte einfach nur Sport machen und keineswegs in Schutzräume für Frauen eindringen.“ Deshalb gelte das Argument des Hausrechts aus ihrer Sicht hier nicht.

Ataman bedauerte ausdrücklich, dass das Studio Einigungsvorschläge ignoriert habe. „Nun will die Betroffene den Klageweg gehen“, teilte die ehemalige Journalistin und frühere Mitarbeiterin des CDU-Politikers Armin Laschet mit. „Sollte das Gericht hier eine Diskriminierung feststellen, hat sie Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz.“  dpa

Artikel 2 von 7