München – Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis sind in Bayern bis zum 1. April 24 Menschen aus dem Gefängnis freigekommen. Dafür hätten die Staatsanwaltschaften mehr als 29 000 Akten überprüft, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Die Behörden mussten nach Verurteilten suchen, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fielen. Auch die Vollstreckung nicht bezahlter Geldstrafen wurde eingestellt. Hinzu kommen viele Fälle, in denen Strafen neu festgesetzt werden müssen, weil sich Betroffene wegen anderer Delikte strafbar gemacht haben.
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland zu Hause bis zu 50 Gramm Marihuana oder Haschisch aufbewahren und draußen höchstens 25 Gramm bei sich tragen. Verbunden war das Cannabis-Gesetz mit einer Amnestieregelung für Altfälle. „Der Zusatzaufwand durch das Cannabis-Gesetz ist enorm. Die Bundesregierung belastet die Justiz unnötig“, kritisierte Eisenreich. Schwierigkeiten bereite vor allem die Tatsache, dass die Betroffenen vor einem Beschluss rechtlich gehört werden müssen. Die Gerichte könnten die Menschen aber oft nicht erreichen, weil ihr aktueller Aufenthaltsort unbekannt sei.