AfD hofft weiter auf Sitz in Landtagsgremien

von Redaktion

Verfassungsgerichtshof will im Juli über Klage der Oppositionspartei entscheiden

München – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will am 18. Juli seine Entscheidung dazu verkünden, ob die Besetzung des siebenköpfigen parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag ohne die AfD rechtmäßig ist oder nicht. Diesen Termin nannte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch.

Konkret geht es in den Verfahren um die vergangene Legislaturperiode. Die AfD hatte damals wiederholt Kandidaten für das Gremium vorgeschlagen, die im Parlament aber in geheimen Wahlen allesamt keine Mehrheit fanden.

Die AfD argumentiert deshalb, sie werde in ihren Rechten auf formale Chancengleichheit und effektive Oppositionsarbeit beschnitten. Das Kontrollgremium müsse zwingend spiegelbildlich wie der Landtag selbst besetzt werden. Die damals zweitgrößte und heute größte Oppositionsfraktion werde von einer wichtigen Oppositionstätigkeit ausgeschlossen, kritisierten die AfD-Vertreter vor Gericht.

Die Vertreter des Landtags argumentierten dagegen, dass der Zugang zu dem Gremium sehr wohl durch eine Wahl geregelt werden dürfe. Und diese sei nun einmal geheim. Außerdem werde der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit durch das Vorschlagsrecht der AfD gewahrt. Bei der Besetzung des Kontrollgremiums komme es aber darauf an, dass jemand in den Augen der Mehrheit ausreichend vertrauenswürdig sei und die nötige persönliche Integrität besitze.

Auch in der aktuellen Legislaturperiode scheiterten bislang sämtliche AfD-Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen, als AfD-Politiker anwesend waren.  dpa

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