München – Die Landkreise Eichstätt und Mühldorf am Inn haben den Freistaat Bayern am Münchner Verwaltungsgericht verklagt, weil sie Kosten für PCR-Pool-Tests in Kindergärten nur teilweise erstattet bekommen haben. Es gehe ihnen weniger um den Schaden von 16 500 beziehungsweise 7500 Euro, erklärten Vertreter der Landratsämter in der Verhandlung am gestrigen Mittwoch. Sie seien jedoch „sehr enttäuscht”, nachdem die Staatsregierung im Vorfeld mit „unbürokratischer Erstattung” geworben habe.
Es handele sich um eine freiwillige Leistung, die rein zuwendungsrechtlich zu betrachten sei, stellte der Richter fest. Dabei gelte der Grundsatz: „Wer zahlt, schafft an.“ Anhaltspunkte für willkürliches Verhalten seien nicht erkennbar. Die Eichstätter haben ihre Klage zurückgenommen, die Mühldorfer haben sich Bedenkzeit erbeten.
AM