Wolfratshausen – Der Abriss der Einfamilienhäuser am Isarspitz in Wolfratshausen ist wieder einen Schritt näher gerückt. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klagen von Bauherr und Eigentümerin gegen die Abriss-Anordnungen des Landratsamtes jetzt ab. Die Ausführung der 2017 errichteten Häuser weiche so stark von der Baugenehmigung ab, dass sie nicht nachträglich legitimiert werden könne.
Der Streit um den verfügten Abriss läuft seit Jahren, aber langsam zieht sich die Schlinge zu. Das Gericht hat am Freitag keine Berufung gegen das Urteil zugelassen, doch dagegen können Bauherr, Eigentümerin und die letzte von ehemals drei Mietparteien nun vor dem Verwaltungsgerichtshof klagen. Einen Monat bleibt dafür Zeit, sagte der Sprecher des Gerichts, Matthias Prinzler.
Nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag hatte der Vorsitzende Richter Johann Oswald insgesamt sechs Klagen gegen Beseitigungs- und Duldungsanordnungen abgewiesen. Seine Einschätzung war eindeutig: „Der Bauherr ist selbst verantwortlich, ob er sich an die Baupläne hält. Tut er das nicht, muss er die Konsequenzen tragen, auch wenn die wirtschaftlich relativ groß sind.“
Die Abweichungen von der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung seien so gravierend, dass die Häuser nicht nachträglich genehmigt werden könnten.
„Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht die Klagen abgewiesen hat“, sagte Wolfratshausens Bürgermeister Klaus Heilinglechner gegenüber unserer Zeitung. Am Sachverhalt „hat sich ja auch nichts geändert“. Er werde „mit Spannung“ verfolgen, „wie sich das Ganze weiterentwickelt“. Dass „morgen Früh die Bagger anrollen“, glaube er indes nicht. Heilinglechner mutmaßte, Bauherr und Eigentümerin würden wohl Rechtsmittel einlegen, bis sie irgendwann merken, „dass das keinen Sinn macht“. C. EICK