BEG-Fördergeld für Flut-Opfer

von Redaktion

Ampel-Regierung verspricht Betroffenen Erleichterungen

Neue Wärmepumpe: Hochwasser-Opfer mit kaputter Heizung bekommen BEG-Fördermittel. © IMAGO

München – Die Ampel-Regierung in Berlin verspricht Hochwasser-Opfern Verfahrenserleichterungen beim Heizungsaustausch. Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werden bis zu 70 Prozent vom Bund gefördert. Menschen in Bayern und Baden-Württemberg, deren Heizungen durch die Überschwemmungen unbrauchbar wurden, sollen unbürokratisch auf Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugreifen können.

Hochwasser-Geschädigte können auch Geld beantragen, wenn ihr Haus schon durch die BEG saniert und die Mindestnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Der Bonus kann in ihrem Fall auch für kaputte Heizungen geltend gemacht werden. Außerdem wird die Kumulierungsgrenze in der BEG auf maximal 100 Euro erhöht, um den Betroffenen maximale staatliche Unterstützung zu gewähren. „Damit will der Bund den Betroffenen auch in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen“, sagt der FDP-Abgeordnete Karsten Klein. Alle Details zur Antragstellung werden auf den Internetseiten der KfW und der BAFA veröffentlicht. Ausführliche Informationen gibt es auch unter www.energiewechsel.de. Der Heizungsaustausch kann außerdem sofort beauftragt und der Antrag für die Förderung noch bis Ende November nachgereicht werden.

Hochwasser-Geschädigte können sich auch vom Rundfunkbeitrag für bis zu sechs Monate befreien lassen, wenn ihre Wohnung, Büroräume oder ein Auto vorübergehend nicht nutzbar sind. Über ein Online-Formular können sie ihr Beitragskonto befristet abmelden. Beitragszahler aus Gebieten, wo der Katastrophenfall ausgerufen wurde, müssen keine Nachweise erbringen.

Einer Studie des DWD zufolge steigt die Wahrscheinlichkeit für Starkregen-Ereignisse. Bisher mussten Regionen alle 42 Jahre mit derartigen Niederschlägen rechnen, nun nur noch alle 30 Jahre, teilten die Meteorologen mit.
KWO/DPA

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