Hitlers erste Massenmord-Aktion

von Redaktion

Vor 90 Jahren entledigte sich der Diktator der SA-Führung und konservativer Gegner

Zwei der Opfer: Fritz Gerlich (oben) und Ernst Röhm.

Das ehemalige Kurheim Hanselbauer (das später Hotel Lederer hieß) vor dem Abriss. Derzeit liegt das Gelände brach, ein neuer Hotelkomplex ist geplant. © THOMAS PLETTENBERG

München – „Röhm-Putsch“ – der Begriff haftet im kollektiven Gedächtnis fest wie Kleister: Tatsächlich war es Hitlers erste Massenmord-Aktion, die vor 90 Jahren, am 30. Juni 1934, zentral auch in München und am Tegernsee durchgeführt wurde. In seiner Wirkung ist die Erschießung von etwa 90 Personen, neben hohen SA-Führern zumeist konservative Gegner Hitlers, gar nicht zu überschätzen. Der Historiker Peter Longerich spricht in einem neuen Buch gar von Hitlers „zweier Machtergreifung“.

Ein Schauplatz der Mordaktion war das heute nicht mehr bestehende Kurheim Hanselbauer in Bad Wiessee am Tegernsee. Am Morgen des 30. Juni 1934 war Hitler auf dem Oberwiesenfeld gelandet und zunächst ins Innenministerium gefahren. Dort eröffnete er zunächst dem Münchner Polizeipräsidenten August Schneidhuber und einem weiteren hohen Beamten, beide auch SA-Männer, das Todesurteil und ließ sie verhaften. Sodann ließ er sich nach Bad Wiessee fahren, wo der SA-Chef Ernst Röhm mit Getreuen zu einer Kur abgestiegen war. Mit der Pistole in der Hand, so Schilderungen später, stürmte er ins Zimmer und ließ den noch im Bett liegenden „Verräter“ festnehmen. Röhm und andere SA-Führer kamen ins Gefängnis München-Stadelheim. Alle SA-Führer landeten auf einer Liste, wer auf Befehl Hitlers erschossen werden sollte, markierte der Gefängnisdirektor ohne Widerspruch mit Kreuzen. Sechs der SA-Leute wurden noch am Abend des 30. Juni im Hof des Gefängnisses unter dem Kommando des SS-Gruppenführers Sepp Dietrich erschossen, Röhm zunächst aber begnadigt.

SA-Leute auf der Todesliste

Angeblich „schweren Herzens“ gab Hitler dann aber den Befehl, auch ihn zu liquidieren – was der Kommandant des KZ Dachau. Theodor Eicke, erledigte, nachdem sich Röhm geweigert hatte, Suizid zu begehen. Drei Schüsse hallten in der Gefängniszelle Nummer 474.

Sich der SA als lästiger Konkurrenz zu entledigen, war die eine Sache. Die SA hatte als Privatarmee Hitlers vor 1933 Angst und Terror verbreitet. Nun war sie ein Stück weit überflüssig. Von einem „Putsch“, den angeblich Röhm gegen Hitler anzetteln wollte, konnte gleichwohl keine Rede sein – bis heute ist kein Beleg dafür aufgetaucht. Auch die Homosexualität von Röhm, intern schon lange und 1931 auch öffentlich bekannt, spielte bei den Morden keine Rolle. Hitler, so Peter Longerich, hatte das lange als Privatangelegenheit des SA-Führers betrachtet.

Die Abrechnung mit der SA war freilich nur die eine Stoßrichtung der Mordaktion. Die zweite richtete sich gegen zumeist konservative und katholische Gegner, mit denen Hitler teils schon lange eine Rechnung offen hatte und ihn teils auch jetzt noch herausforderten. Die „Marburger Rede“ von Vizekanzler Franz von Papen, in der er sich gegen die Vorherrschaft einer einzigen Partei ausgesprochen hatte, war möglicherweise der Auslöser der Mordaktion. Eines der Opfer war der mutige Katholik Fritz Gerlich, der sich mit seiner Zeitung „Der gerade Weg“ mit Sensationsenthüllungen Hitlers Groll zugezogen hatte. Gerlich, der schon seit März 1933 in Haft saß, wurde nun kaltblütig im KZ Dachau ermordet.

Ebenso erging es dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Gustav von Kahr, der sich Hitler beim Putschversuch im November 1923 widersetzt hatte. Auch weitere konservative Opponenten wurden nun überall in Deutschland aufgegriffen und kurzerhand ermordet, darunter Erich Klausner, ein enger Mitarbeiter Papens, sowie der ehemalige Reichskanzler Kurt von Schleicher mit seiner Ehefrau. Die Wehrmacht protestierte nicht gegen die Ausschaltung des einstigen Generals.

Hitlers Diktatur bestand schon ein Jahr, und dennoch war der 30. Juni 1934 eine Zeitenwende. Quasi auf „Führerbefehl“ durfte nun in Deutschland gemordet werden, war das Recht außer Kraft gesetzt. „Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens“, so lautete der Eintrag im Reichsgesetzblatt, mit dem das sanktioniert wurde. Gewissermaßen der Schlusspunkt von Hitlers „zweiter Machtergreifung“ war der Tod des Reichspräsidenten Hindenburg am 2. August 1934. Danach übernahm Hitler den Oberbefehl über die Wehrmacht.

Manche Täter wurden nie ermittelt

Ein trauriges Kapitel ist die faktische Nichtahndung der Verbrechen nach 1945, worauf vor 20 Jahren schon der mittlerweile verstorbene Münchner Rechtsanwalt (und Geschichtskenner) Otto Gritschneder in unserer Zeitung hingewiesen hatte. Zwei der Täter, Sepp Dietrich und Michael Lippert (der zusammen mit Eicke Röhm erschossen hatte), wurden 1957 wegen Beihilfe zum Totschlag zu je anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wer hingegen Fritz Gerlich erschossen hatte, wurde nie ermittelt. DIRK WALTER

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