München/Ottobrunn – Kommunen und Bürger haben künftig weniger Gegenmittel, wenn es um den Bau von Windrädern im Staatswald geht. Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten habe die „Kommunalklausel“ aufgehoben, teilte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit. Bisher hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von Windrädern in Staatswäldern ging. Da Kommunen an das Ergebnis von Bürgerentscheiden gebunden sind, hatten Bürgerinitiativen eine starke Stellung, wie zuletzt in der Gegend um Altötting. Künftig seien Staatsforsten gleichgestellt mit Privatwäldern, teilte Aiwanger mit. Er führt den Aufsichtsrat der Staatsforsten. Die Gemeinde Ottobrunn (Kreis München) will unterdessen gegen die Baugenehmigung für die drei Windräder im Wasserschutzgebiet des Höhenkirchner Forstes klagen. Er habe kein Problem mit Windrädern – aber mit Windrädern am falschen Ort, betonte Bürgermeister Thomas Loderer. Von zwei Brunnen in dem Gebiet hänge im Katastrophenfall die Trinkwasserversorgung von 30 000 Menschen ab.
MSC/MM