Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

Verwaltungsgericht bestätigt Linie des Innenministeriums – „Nicht nur Entgleisungen“

München – Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekannt gegebene Beobachtung als unbegründet ab. Das Gericht hatte in der dreitägige

Dienstag, 30. September 2025

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