Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

von Redaktion

Verwaltungsgericht bestätigt Linie des Innenministeriums – „Nicht nur Entgleisungen“

München – Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekannt gegebene Beobachtung als unbegründet ab. Das Gericht hatte in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt.

So lägen Äußerungen vor, die auf „einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren“, teilte das Gericht zur Begründung mit. Mit Blick auf Menschen muslimischen Glaubens soll demnach ein Bedrohungs- und Schreckensszenario aufgebaut, Deutsche mit Migrationshintergrund sollen demnach Menschenwürde-verletzend ausgegrenzt werden. Ein Teil der Äußerungen gehe über die für eine Oppositionspartei zulässige Kritik an der Regierung hinaus. Die Anhaltspunkte für einen Verdacht auf rechtsextremistische Tendenzen seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. „Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen“, sagte Kumetz. „Die gewürdigten Äußerungen von Vertretern der AfD stellen sich nicht nur als einzelne verbale Entgleisungen dar.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil als Bestätigung für den Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD. „Nun gilt es, die Entwicklung der AfD weiter genau zu beobachten.“ Der Freistaat habe zur Verstärkung der Beobachtung von Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten mehr Personal im Verfassungsschutz eingestellt.

Mit dem Urteil sei klar: „Die AfD gefährdet unsere Demokratie“, sagte der SPD-Fraktionschef im Landtag, Florian von Brunn. Der Verfassungsschutz hatte erklärt, auf nachrichtendienstliche Mittel wie etwa den Einsatz von V-Leuten bis zur gerichtlichen Klärung zu verzichten, und bisher nur öffentlich zugängliche Quellen genutzt. Ob und wann ein Einsatz von V-Leuten geplant ist, ist nun offen.

Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung angekündigt, den Instanzenweg ausschöpfen zu wollen. Das Gericht ließ allerdings keine Berufung zu. Eine Zulassung müsste die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Nach dem Richterspruch gestern sagte Protschka: „Dieses Urteil werden wir genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen diese Entscheidung vorzugehen.“
MM/DPA

Artikel 11 von 11