Franz Sedlmeier, Referent beim Bauernverband.
Ein Sojafeld in Eitting bei Baar-Ebenhausen (Kreis Pfaffenhofen/Ilm) am 7. Juni steht total unter Wasser. © Bauernverband (2)
München – 55000 Hektar Ackerfläche hat die Flut vor einem Monat in Bayern überspült. Anbauflächen für Getreide und für Kartoffeln sind versunken. Entweder stehen sie noch unter Wasser und die Pflanzen verfaulen oder sie leiden an Pilzerkrankungen. „Wie hoch der Schaden für die bayerischen Bauern ist, lässt sich leider noch gar nicht beziffern“, sagt Franz Sedlmeier vom Bayerischen Bauernverband (BBV). „Die Schadensschätzer haben es noch nicht geschafft, alle Flächen zu begutachten.“
Besonders betroffen ist neben dem Regierungsbezirk Schwaben auch Oberbayern – und hier vor allem die Region um Allershausen (Kreis Freising) und die Kreise Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen. Im Einzelfall komme es auf die Dauer und Höhe des „Einstaus“ an, also wie lange und wie hoch das Wasser auf den Feldern stand. „Außerdem hängt viel davon ab, ob starke Strömung war, was die Pflanzen umgeknickt oder sogar entwurzelt hat.“ Flutschäden durch Flüsse können bei Getreide nicht versichert werden, das geht nur bei Starkregen.
Die größten Schäden vermutet der Bauernverbands-Experte bei den Kartoffeln. Vor allem Pflanzkartoffelzüchter meldeten Totalausfall. „Da gibt es Betriebe, die einen Schaden von 300000 Euro angeben“, weiß Sedlmeier. Das Pflanzgut koste schon rund 4000 Euro pro Hektar, auch die Pflege sei aufwendig, weil die Pflanzen möglichst krankheitsfrei gehalten werden müssten. So komme es zu den hohen Schäden. Der Maximalausgleichsbetrag, den der Freistaat bisher bereitstelle, reiche hier bei Weitem nicht, beklagt Sedlmeier. Daher laufen derzeit Verhandlungen mit dem bayerischen Landwirtschaftsministerium.
„Der Freistaat Bayern hat ein Hilfsprogramm für die geschädigten Bauern aufgelegt“, erklärt er. Auf freiwilliger Basis, ohne Rechtsverpflichtung. Nur bei Flutpoldern gebe es meist eine rechtliche Regelung. Je nach Pflanze gälten unterschiedliche Entschädigungssätze. Unterstützt werden nur Bauern, die einen Schaden von mehr als 5000 Euro haben. Sie bekommen 50 Prozent der Schadenssumme. Der maximale Auszahlungsbetrag sei 50000 Euro. Demnach würde ein Bauer, der einen Schaden von 300000 Euro hat, auf 250000 Euro Schaden sitzenbleiben. Das gehe an die Substanz. Zum Teil könnten die Bauern noch immer nicht mit ihren Schleppern auf die Äcker. CLAUDIA MÖLLERS