Ärger um zwei Videos

von Redaktion

Ermittlungen gegen AfD-Abgeordnete

München – Der Landtag hat – wie berichtet – die Immunität der beiden AfD-Abgeordneten Ingo Hahn und Ramona Storm aufgehoben. Gegen beide kann nun ermittelt werden. Doch nach Informationen unserer Zeitung liegen die Fälle ziemlich unterschiedlich.

Im Fall Hahn geht es um die Verletzung des Urheberrechts. Der Ex-Fraktionschef soll Videos einer Plenardebatte manipulativ zusammengeschnitten haben. Er selbst hatte am 8. Januar 2021 eine Rede gehalten, in der Videoaufzeichnung aber Zwischenrufe der FW-Abgeordneten Gabi Schmidt falsch und offenbar auch völlig sinnentstellend eingefügt. Die Nutzungsbedingungen des Landtags verbieten jegliche Manipulationen an Tönen und Bildern aus dem Plenum. Das Landtagsamt stellte deshalb Strafanzeige. Bereits im November 2022 gab es Durchsuchungen von AfD-Büros im Landtag. Doch erst jetzt wurde die Immunität Hahn aufgehoben. Hahn war von Herbst 2019 bis September 2021 gemeinsam mit Katrin Ebner-Steiner Chef der AfD-Landtagsfraktion.

Anders liegt der Fall bei Ramona Storm: Bei ihr geht es um einen Vorfall am Rande eines Protestmarschs im vergangenen August in Aschaffenburg. „Grüner Wahnsinn ohne mich“, lautete das Motto. Am Rande symbolisierte ein Gegendemonstrant mit zwei Fingern einen Hitler-Bart und hob den (linken) Arm zum Hitlergruß. Er wollte damit wohl suggerieren, dass die Teilnehmer des Marsches Nazis seien. Storm soll ein Video davon veröffentlicht – und damit ihrerseits verfassungswidrige Symbole verbreitet haben.
MIK

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