AfD-Mitglieder: Waffen-Überprüfung erleichtert

von Redaktion

Verwaltungsgericht in NRW entzieht Parteizugehörigen die Besitzerlaubnis

München – Dürfen Mitglieder einer in Teilen rechtsextremen Partei Waffen haben? Da gehen die Meinungen auseinander. Die Behörden in Bayern können ein AfD-Parteibuch als Hinweis für eine Überprüfung von Waffenerlaubnissen geltend machen. Eine Parteimitgliedschaft könne „als Indiz gewertet werden, das eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit rechtfertigt“, teilte das bayerische Innenministerium nun mit. Eine solche Zuverlässigkeit ist etwa Voraussetzung dafür, einen Waffenschein zu haben.

Dem Innenministerium zufolge dürfen Behörden derzeit bei AfD-Mitgliedern nicht automatisch davon ausgehen, dass sie diese Voraussetzung nicht erfüllen. Die Partei werde in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet. Ob das allein ausreiche, bei Mitgliedern eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts anzunehmen – das hätten Verwaltungsgerichte bisher unterschiedlich beantwortet, sagte eine Sprecherin. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe zuletzt die Auffassung vertreten, dass ein begründeter Verdacht nicht ausreiche.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht war dagegen am vergangenen Montag in zwei Verfahren zu dem Schluss gekommen, der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen reiche für die Feststellung einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aus. Das Gericht wies Klagen zweier AfD-Mitglieder ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen worden war.

Die Sprecherin des bayerischen Innenministeriums betonte dagegen, es sei „nicht zu verkennen“, dass „innerhalb der AfD weiterhin eine gewisse Bandbreite unterschiedlicher politischer Positionen vertreten wird“. Wegen dieser Unterschiede könne „eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit derzeit nur angenommen werden, wenn ein Mitglied sich aktiv verfassungsfeindlich betätigt“.
DPA

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