Keine Wolfsjagd in Tirol

von Redaktion

München/Luxemburg – Wölfe dürfen in Österreich weiter nicht gejagt werden. Das entsprechende Verbot ist gültig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hatte den EuGH danach gefragt, weil die Tiroler Landesregierung die Tötung eines Wolfs genehmigt hatte. Dieser hatte zuvor 20 Schafe gerissen.

Mehrere Tierschutz- und Umweltorganisationen fochten diesen Bescheid vor dem Landesverwaltungsgericht an. Dieses fragte den EuGH, ob das Jagdverbot weiter gelte und in welchen Fällen Ausnahmen möglich seien. Der EuGH prüfte die Frage und erklärte nun, dass seine Prüfung nichts ergeben habe, was gegen den strengen Schutz spreche.

Die Richter definierten in ihrem Urteil zudem, in welchen Fällen Österreichs Regierung eine Ausnahme vom Wolfsjagdverbot erlauben dürfe – nämlich dann, wenn sich die Population der Tiere sowohl national, auf örtlicher Ebene in Tirol als auch grenzüberschreitend in einem günstigen Erhaltungszustand befände, was aber nicht der Fall sei. Auch dürfe nur dann ein Abschuss genehmigt werden, wenn weitgehend sicher sei, dass ein bestimmter Wolf Weidetiere getötet habe. Im konkreten Fall muss nun das Tiroler Landesverwaltungsgericht urteilen.
AFP

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