Wölfe sind weiterhin streng geschützt, auch in Bayern. Derzeit gibt es hier zehn Regionen mit Wölfen. © Boris Roessler/dpa
München – Bayerns umstrittene Wolfsverordnung steht schon wieder vor dem Aus: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die Regelungen wegen eines Formfehlers für unwirksam und dürfte sie noch in dieser Woche kippen. Zwar habe das Gericht am Dienstag formal noch nicht entschieden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil werde in den kommenden Tagen ergehen. Allerdings habe der Senat in der mündlichen Verhandlung schon seine vorläufige Rechtsauffassung geäußert: Demnach sind die Wolfsverordnung und die zugehörige Ausführungsverordnung wegen eines formellen Fehlers unwirksam.
Die Verordnungen seien erlassen worden, ohne dass der Bund Naturschutz (BN) beteiligt worden sei. Die federführende Umweltministerium war von einer „Eilbedürftigkeit“ ausgegangen und hatte den BN daher bewusst übergangen. Diesem stehe aber gesetzlich ein Beteiligungsrecht zu, von dem nur ausnahmsweise und in engen Grenzen – beispielsweise bei Gefahr im Verzug – abgesehen werden dürfe. Die umstrittene Verordnung war am 1. Mai 2023 in Kraft getreten. Sie sollte den Abschuss von Wölfen in Bayern erleichtern, wurde aber bisher nie angewendet. „Das zeigt, dass die mit heißer Nadel gestrickte Verordnung nicht nur rechtswidrig, sondern auch völlig überflüssig war“, erklärte die stellvertretende BN-Vorsitzende Beate Rutkowski aus Traunstein. Offen bleibt, ob die bayerische Verordnung auch europäischem Recht widerspricht. Vergangene Woche hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Abschüsse des Tieres in Österreich illegal seien – weil der Wolf dort noch keinen günstigen Erhaltungszustand habe. In Bayern gibt es nur in zehn Regionen Wölfe, zum Teil nur Einzeltiere.
Der umstrittenen bayerischen Regelung zufolge dürfen seit Mai 2023 Wölfe abgeschossen werden, zum Beispiel wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften gesehen werden. Die stellvertretende BN-Vorsitzende Rutkowski forderte die Staatsregierung auf, zusammen mit den Umweltverbänden und den Weidetierhaltern „tragfähige Lösungen“ für ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf zu suchen. Dazu gehöre es, die Herdenschutzmaßnahmen stärker zu fördern.
Umweltminister Thorsten Glauber (FW) will sich jedoch nicht beugen: Man werde „schnell handeln“ und „zügig eine neue Wolfsverordnung vorlegen“. Die Weidetierhaltung sei nur möglich, wenn es einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf gäbe. Dazu zählt „der schnelle Abschuss von auffälligen Wölfen“.
DW/DPA